Sarah von GoElektrik
25. Sept. 2023
Lesezeit:
6 Minuten
KfW-442 startet! Bis zu 10.200 € Förderung für PV-Anlage, Speicher und Wallbox.
Ein gigantischer Fördertopf von sagenhaften 500 Millionen Euro wartet darauf, an umweltbewusste und technologieaffine Haushalte ausgeschüttet zu werden.
Die Fördermittel sind ausgeschöpft – keine Antragstellung möglich
Meldung der KfW (27.09.2023):
Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage sind die gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge positiv entschieden.
Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Zusage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
Im Jahr 2024 ist die weitere Bereitstellung von 200 Millionen Euro für neue Anträge geplant.
Am 26. September 2023 startete die KfW das neue Förderprogramm "Solarenergie für Elektroautos KfW 442". Mit einem Fördervolumen von 500 Millionen Euro zielt die Initiative nicht nur auf die Installation von Wallboxen ab, sondern fördert ganzheitliche Lösungen aus Photovoltaik und Hausspeichern. Ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Eigenstromversorgung.
Das Wichtigste in Kürze
Bis zu 10.200 Euro Zuschuss
Nicht alle Komponenten müssen aus einem Anbieter kommen - Vergleichen lohnt sich!
Gilt nur für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Speicher
(Leider) nur für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden
E-Auto muss vorhanden sein (Besitz oder Leasing)
Was wird genau bei der KfW-442 gefördert?
Gefördert wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher als Gesamtsystem.
⚠️ Die Förderung einzelner Komponenten des Gesamtsystems ist ausgeschlossen!
Fördergegenstand:
→ Gesamtzuschuss maximal 10.200 €
Wer ist Antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen die Eigentümer*innen bestehender Wohngebäude sind und diese selbst bewohnen (Erst-, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) und die ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben
Wer und was ist ausgeschlossen von der KfW-442?
Neubau
Ferien- oder Wochenendhäusern sowie Ferienwohnungen
Mehrfacher Förderung eines Wohngebäudes in diesem Produkt
ausschließlich vermietete Objekte
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Weitere Details zur Förderung KfW-442
Allgemeine Anforderungen:
Zweckbindung: Das Gesamtsystem (Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Ladestation) ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens sechs Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Ein Elektroauto muss mindestens sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gesamtsystems genutzt werden.
Strom aus erneuerbaren Energien: der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen
Meldepflichten: Gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber, dem Finanzamt und dem Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur sind die Meldepflichten einzuhalten und etwaige Zustimmungen einzuholen.
Systemanforderungen:
Anlagen müssen fabrikneu beschafft werden
Gemietete oder auf Raten gekaufte Gesamtsysteme sind zulässig, nach Ablauf der Vertragslaufzeit müssen die Antragsteller Eigentümer*in der Anlage werden.
Ladestation muss zum Aufladen des eigenen Elektroautos dienen (nicht öffentlich zugänglich)
Einbaumaßnahmen sind nachweislich durch Fachunternehmen/Installationsunternehmen vorzunehmen (unter Beachtung § 13 Niederspannungsanschlussverordnung)
Technische Anforderungen und Mindestvorgaben
Das geförderte Gesamtsystem für die KfW-442 Förderung im Überblick:
Prio Konfiguration des EMS
Laden des Elektrofahrzeugs
Laden des Heimspeichers
Einspeisen in das Stromnetz
Wichtig: Die Grundlastversorgung ist jederzeit erlaubt.
Weitere Details Anforderungen an das Gesamtsystem
Geltende technische Anforderungen, insbesondere Anforderungen an die technische Sicherheit von Energieanlagen gemäß § 8 ff. EEG 2023 beziehungsweise § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind einzuhalten.
Das Gesamtsystem muss die Anforderungen zum Energiemanagement erfüllen, es darf aus Komponenten unterschiedlicher Hersteller bestehen.
Alle Installationsarbeiten müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Anforderungen an die Ladestation/ Wallbox für die KfW-442
Die Ladestation muss sich zum Zeitpunkt des Verwendungsnachweises auf der Herstellerliste der KfW für das Programm 442 befinden.
Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
Die Ladestation muss das PV-gesteuerte Laden ermöglichen (ggf. mit einem zusätzlichen Controller), das heißt unter anderem, 1- und 3-phasiges Laden, dynamische Anpassung Ladeleistung, Kommunikation mit anderen Geräten im EMS
Den Innovationsbonus erhalten Sie, wenn Ihre Ladestation bidirektionales Laden ermöglicht. Sie finden eine Liste förderfähiger Ladestationen unter www.kfw.de/442- ladestation.
KfW-442: So funktioniert’s, und so bekommen Sie die Förderung:
Schritt 1: Vorhabensbeginn
Angebote einholen! Zum Beispiel hier: Wallbox Angebot in nur wenige Tage (Kostenlose und KfW-fähig!)
Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen für die Errichtung und den Erwerb des Gesamtsystems aus Photovoltaikanlage, Solarstromspeichers und Ladestation
Schritt 2: Antragstellung
Antragstellung vor Vorhabensbeginn nur digital über „Meine KfW" (www.kfw.de/442-MeineKfW) möglich
Bevollmächtigungen an Dritte sind nicht möglich
Abgabe einer de-minimis Erklärung ist immer erforderlich
Die Größe der Photovoltaikanlage und des Speichers wird mit der Antragstellung durch den Zuschussempfänger festgelegt und kann nachträglich nicht erhöht werden
Eigenbestätigung, dass Elektroauto vorhanden, bestellt oder geleast ist
Antragstellung ab dem 26.09.2023 möglich
Schritt 3: Nachweis des Vorhabens
Nachweiseinreichung ab voraussichtlich März 2024 möglich
Identität wird mit Schufa-Identitäts-Check nachgewiesen
Vorhaben ist in "Meine KfW" wie folgt nachzuweisen:
Erfassung der technischen Daten zu Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Ladestation
Erfassung der tatsächlichen Gesamtkosten und Angaben zum Elektroauto
Bestätigung der vollständigen Durchführung des Vorhabens
Hochladen aller relevanten Rechnungen (ggf. Verträge)
weitere Nachweise möglich (zum Beispiel Zulassung oder Leasingvertrag des Elektroautos).
Schritt 4: Auszahlung!
Erfolgt nach positiver Prüfung zum Ende des Monats/des Folgemonats auf das Konto des Zuschussempfängers
Fragen und Antworten
Ich habe noch kein Ökostromvertrag, was nun?
Es reicht, wenn Sie einen neuen Ökostromvertrag abschließen und die Informationen zum neuen Vertrag.
Kann das Elektroauto auch ein Gebrauchtwagen sein?
Ja, Gebrauchtwagen sind auch akzeptiert! Auf der Suche? Schauen Sie mal bei Aampere oder e-auto.de
Muss ich alles von einer Firma kaufen?
Nein! Sie können die einzelne Komponente auch einzeln kaufen - Wir empfehlen auch zu vergleichen und sich einen Überblick zu verschaffen - Es lohnt sich oft, Spezialisten für die einzelbereiche zu beauftragen
Welche Dokumente muss ich bei Antragstellung hochladen?
Bei der Antragstellung müssen keine Dokumente hochgeladen werden, sondern der Antrag wird über klick Angaben gemacht - Achtung: Dokumente müssen aber später zum Nachweis hochgeladen werden!
Wie lange Zeit habe ich, um das Projekt zu realisieren?
Sie haben 24 Monate Zeit, um das Projekt komplett durchzuführen.
Kann GoElektrik der Förderantrag für mich stellen?
Leider nein, dies wird vom KfW nicht erlaubt - Der Antragsteller muss den Antrag selber machen.
Welche Wallboxen können gefördert werden?
Sie finden eine Liste der Förderfähigen Wallboxen hier bei uns und hier auf die KfW-Seite. Wir empfehlen besonders folgende Modellen: myenergi Zappi V2.1, KEBA C-Series, X-Series, PV-Edition, Dienstwagen Edition, go-e Gemini und Flex (Nur in Kombination mit dem Go-e Controller)
Kann ich auch meinen Dienstwagen damit laden?
Leider nein, Dienstwagen sind von der KfW-442 Förderung ausgeschlossen.
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