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GoElektrik Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Februar 2024

1. Vertrag

 

Diese AGB regeln die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge durch die GoElektrik GmbH, Wittstockerstrasse 8, 10553 Berlin (nachfolgend „GoElektrik“ genannt), sowie die damit verbundenen Dienstleistungen und Services für den Kunden.

 

Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn GoElektrik ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

 

2. Installation

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, was in der Standardinstallation enthalten ist und was passiert, wenn wir ein Angebot für zusätzliche Arbeiten erstellen müssen.

Manchmal treten am Tag der Installation Probleme auf, die dazu führen, dass wir Ihre Installation nicht beim ersten Besuch abschließen können. Wir können diese oft schon vorher lösen, wenn wir im Voraus über diese Probleme informiert sind.

 

Bitte teilen Sie uns vor dem Installationstermin mit, wenn Sie glauben, dass wir aus irgendeinem Grund Ihre Installation am Tag der Installation nicht abschließen können (z. B. wenn Sie nicht während der gesamten Dauer der Installation anwesend sein können oder der gewünschte Arbeitsbereich nicht zugänglich ist). Wenn wir einen Auftrag am Tag der Installation absagen müssen, weil wir nicht über ein Problem informiert wurden, das uns an der Fertigstellung der Installation hindert, können wir eine Anfahrts- und Administrationsgebühr von 199,00€ inkl. MwSt. berechnen.

 

3. Leistungen

 

Kosten sind von Kundenwünschen und der Vor-Ort-Situation abhängig.

 

Die genauen Kosten und Leistungen werden dem Kunden vorab mitgeteilt, es sei denn, unvorhersehbare Kosten oder neue Informationen, die nicht vom Kunden bereitgestellt wurden, treten auf. Die Installation einer Ladestation durch GoElektrik enthält in der Regel die folgenden Leistungen:

a) Montage einer Ladestation an einer gemauerten oder verputzten Wand oder an einer anderen geeigneten festen Struktur sowie Standfüße.

b) Installation und Prüfung der elektrischen Anschlüsse und Schutzvorrichtungen, die für die ausgewählte Ladestation erforderlich sind.

c) Einbau eines Fehlerstrom-Schutzschalters (auch “FI-Schalter” genannt) und eines Leitungsschutzschalters (auch “LS-Schalter” genannt) in die vorhandene Verbrauchereinheit im Gehäuse.

d) Verlegung und Befestigung von Kabeln zwischen dem Stromzähler/Verteilerschrank und der Ladestation.

e) Verwendung von Kunststoff-Panzerrohr zur Verbergung der Innenverkabelung.

f) Inbetriebnahme der Wallbox Ladestation.

g) Falls notwendig: Anmeldung der Ladestation bei Ihrem Netzbetreiber (EVU-Anmeldung).

h) Online-Anfragen & mögliche Weiterleitung an Partner: Wenn Sie eine Online-Anfrage über unsere Formulare stellen, kann GoElektrik Ihre Anfrage an geeignete Drittanbieter oder Partnerunternehmen weiterleiten. In diesem Fall wird sich der jeweilige Partner direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine passende Lösung anzubieten. Die Weiterleitung erfolgt nur an sorgfältig ausgewählte Partner, die eine vergleichbare oder ergänzende Dienstleistung im Bereich Ladeinfrastruktur anbieten. Ihre Daten werden dabei ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

 

4. Bedingungen und Einschränkungen

Einige Bedingungen und Einschränkungen, die Sie kennen sollten:

a) Die Ladestation muss sich auf Ihrem Privatgelände, Garage oder Carport befinden und in einer Höhe angebracht sein, in der sie nicht von einem Fahrzeug angefahren werden kann.

b) Wir können das Kabel nicht höher als 1,8 Meter über dem Boden befestigen. Wenn eine höhere Befestigung unvermeidlich ist, muss die Installation möglicherweise unterbrochen werden - in diesem Fall unterbreiten wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für die erforderlichen zusätzlichen Arbeiten.

c) Im Rahmen des Standardpakets können wir das Kabel nicht unterirdisch verlegen oder oberirdisch aufhängen - wenn so etwas erforderlich ist, sprechen Sie bitte mit uns, damit wir Ihnen vorab ein Angebot machen können. Wenn wir vor Ort feststellen, dass wir einen Garten oder einen Weg durchqueren müssen, kann es sein, dass wir den Auftrag unterbrechen und einen Kostenvoranschlag für die zusätzlichen Arbeiten zum Verlegen des Kabels erstellen müssen.

d) Wir können kein Kabel unter Dielen oder durch Rohre, Decken- oder Wandhohlräume verlegen, wenn keine Zugschnur vorhanden ist (um das Kabel durchzuziehen) oder wenn die Dielen nicht angehoben wurden. Wir können keine Verantwortung für die Wiederherstellung von Bodenbelägen oder anderen Baumaterialien übernehmen, nachdem das Kabel verlegt wurde.

e) Unsere Experten sind nicht in der Lage, in Kriechgängen, auf Dächern oder in Dachböden zu arbeiten, wenn dies von ihnen als unsicher erachtet wird.

f) Unsere Experten können nicht bei extremen Wetterbedingungen arbeiten (z. B. bei Überschwemmungen oder starkem Regen). Wenn es nicht sicher ist, wird unser Experte so viel wie möglich tun und zu einem späteren Zeitpunkt wiederkommen.

g) Wenn Sie eine freistehende Halterung für Ihre Ladestation gekauft haben, beachten Sie bitte, dass für die Installation dieser Halterung zusätzliche Kosten anfallen können.

h) Wenn Sie zusätzliches Zubehör von Dritten erworben haben (z. B. eine freistehende Halterung oder elektrisches Zubehör), beachten Sie bitte, dass zusätzliche Kosten für die Installation anfallen können und dass unsere Experten die Installation verweigern können, wenn sie diese für unsicher halten.

i) Wenn Sie Ihr Ladegerät benutzen, muss das Ladekabel auf Ihrem Grundstück verbleiben und darf weder für Sie noch für andere Personen eine Stolperfalle darstellen.

j) Nutzung vorhandener Leerrohre

  • GoElektrik GmbH übernimmt unter keinen Umständen Haftung oder Verantwortung für das Scheitern der Kabelverlegung durch vorhandene Kabelwege oder Leerrohre. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Fälle, in denen die Leerrohre zu klein sind, beschädigt wurden oder Blockaden die Durchführung des Kabels verhindern.

  • Zusatzkosten: Mehrarbeit über eine Stunde hinaus aufgrund schwieriger Kabelwege kann zusätzlich berechnet werden.

  • Alternative Lösungen: Bei Problemen mit Leerrohren suchen wir gemeinsam mit dem Kunden nach Alternativen.

  • Berechnung bei Ablehnung: Sollte keine Lösung umsetzbar sein oder der Kunde Alternativen ablehnen, können begonnene Arbeiten sowie für die Installation vorgesehene Materialien in Rechnung gestellt werden.

k) Bestehender Wanddurchbruch / Vorbereitung durch Kunden:

  • Wanddurchbrüche, die bereits mit Abdichtungsschaum oder anderen Materialien verschlossen sind, können von unseren Installationsteams nicht wieder geöffnet und für die Kabelverlegung nicht wiederverwendet werden. Um das Starkstromkabel und eventuell notwendige Daten- und Steuerleitungen zu verlegen, müssen die Wanddurchbrüche einen freien Durchmesser von mindestens 3 cm haben.

  • Sollte dies nicht der Fall sein, ist am Montagetag ein neuer Wanddurchbruch notwendig. Für diesen zusätzlichen Aufwand werden zusätzliche Kosten berechnet. Führt dieser Mehraufwand dazu, dass die Installation nicht mehr an einem Tag abgeschlossen werden kann, ist GoElektrik berechtigt, eine Aufwandspauschale von 199 € für die neue Anfahrt und den Terminierungsaufwand in Rechnung zu stellen.

  • GoElektrik übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Schäden oder zusätzliche Kosten, die durch nicht ordnungsgemäß vorbereitete Wanddurchbrüche oder falsche Angaben des Kunden entstehen. Sollte die Vorbereitung durch den Kunden oder die Nutzung bestehender Wanddurchbrüche nicht den notwendigen Anforderungen entsprechen, behält sich GoElektrik das Recht vor, den Installationstermin zu verschieben.

  • Für den zweiten Termin gilt keine Frist seitens GoElektrik, und der Kunde ist nicht berechtigt, für eventuelle Verzögerungen der Fertigstellung der Installation eine Entschädigung zu erhalten. Zudem liegt es in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle Vorbereitungen den Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß durchgeführt werden.

l) Maximale Ladeleistung der Ladestation: Die maximale theoretische Ladeleistung Ihrer Ladestation wird durch die Spezifikationen Ihrer Hauselektrik, Ihren Hausanschluss sowie die verfügbare Leistung aus dem Stromnetz bestimmt. Typische Installationen können mit maximalen Ladeleistungen von 3,7 kW, 7,4 kW, 11 kW oder 22 kW durchgeführt werden. Es ist zu beachten, dass es sich bei diesen Angaben um theoretische Maximalwerte handelt. Die tatsächliche Konfiguration der Wallbox sowie lokale Vorschriften des Netzbetreibers können dazu führen, dass die effektive Ladeleistung leicht unter dem maximalen Wert liegt. Kunden erkennen hiermit an, dass die tatsächliche Ladeleistung von den spezifizierten Werten abweichen kann, und verzichten auf jegliche Ansprüche gegenüber der GoElektrik GmbH, sollte die Ladeleistung aufgrund der genannten Einschränkungen unterhalb des im Angebot kommunizierten Maximalwerts liegen.

m) WLAN/ Netzwerk Verbindung
Die Verbindung der Wallbox mit Ihrem WLAN-Netzwerk ist nicht Teil unseres Angebots. Bei Fragen zur Konfiguration des WLANs rufen Sie bitte den Hersteller-Support an.

n) Berechnung der Kabellänge & Verbindlichkeit der Kostenschätzung: Die im Angebot kalkulierte Kabellänge basiert auf dem vollständigen, technisch erforderlichen Installationsweg. Dieser umfasst:

  • Die gesamte Führung vom Zählerschrank bis zur Wallbox, einschließlich aller notwendigen Höhenunterschiede.

  • Wand- oder Deckendurchführungen, technische Umwege und die optimale Kabelverlegung zur Einhaltung der elektrischen Normen.

  • Falls sich nach der Installation herausstellt, dass die tatsächlich verlegte Kabellänge kürzer ist als ursprünglich geschätzt, besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Preisanpassung oder Rückerstattung.

  • Sollte die Kabellänge mehr als 3 Meter über der geplanten Länge liegen, wird die Mehrlänge zum vereinbarten Tarif nachberechnet.

5. Nicht konforme Verkabelung und Sicherheitsvorschriften

 

GoElektrik und seine Partner arbeiten nach den jeweils gültigen Normen und Vorschriften, insbesondere VDE-AR-N 4100, TAB 2019 der Netzbetreiber sowie DIN 18015 für die Kabelverlegung.

Falls die bestehende Elektroinstallation nicht den geltenden Vorschriften entspricht oder Sicherheitsmängel vorliegen, wird die Installation sofort gestoppt.


(a) Eine Installation wird unterbrochen, wenn:

  • Der Hausanschlusskasten (HAK), die Erdung oder andere sicherheitsrelevante Bauteile nicht normgerecht oder gefährlich sind.

  • Die vorhandene Elektroinstallation unsachgemäß oder beschädigt ist.

  • Der Kunde den Installateur auffordert, gegen geltende Sicherheitsvorschriften zu arbeiten.


(b) Konsequenzen einer Unterbrechung

Falls die Installation aus den oben genannten Gründen nicht abgeschlossen werden kann:

  • Erstellt GoElektrik ein Angebot für die notwendigen Anpassungen oder verweist den Kunden an einen externen Elektriker.

  • Falls der Kunde die Nachrüstung ablehnt, wird der Auftrag storniert.

  • Bereits erbrachte Leistungen (Planung, Anfahrt, begonnenes Material, Arbeitszeit) werden in voller Höhe abgerechnet.


(c) Haftungsausschluss & Zahlungsverpflichtung

  • GoElektrik übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch eine unsichere Elektroinstallation entstehen.

  • Eine Verweigerung der Nachrüstung oder fehlende Zustimmung des Netzbetreibers entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen.

  • Falls eine Installation abgebrochen wird, weil der Kunde gegen Expertenrat handelt, haftet der Kunde für sämtliche daraus entstehenden Kosten.

 

6. Unzureichende elektrische Versorgung

 

Was passiert, wenn Ihre elektrische Versorgung unzureichend ist?

a) Wir können den Auftrag nur ausführen, wenn die elektrische Kapazität (d. h. die Hauptsicherung) den zusätzlichen Strombedarf der Ladestation decken kann. Wenn die Kapazität nicht ausreicht, können wir die Ladestation möglicherweise herabstufen oder müssen den Auftrag unterbrechen, bis Ihr Stromversorger die Hauptsicherung erneuert hat.

 

7. Zeitaufwand und Anwesenheitspflicht am Installationstag

 

a) Für Standardinstallationen werden ca. vier (4) Stunden veranschlagt. Wenn wir aufgrund von Lieferproblemen oder unerwarteten Zusatzarbeiten nicht am selben Tag fertig werden können, werden wir einen neuen Termin für die Installation festlegen, sobald die Zusatzarbeiten abgeschlossen sind oder unser Angebot für die Arbeiten angenommen wurde.

 

b) Der Eigentümer/Kunde oder ein verantwortlicher Erwachsener im Alter von mindestens 18 Jahren muss während der gesamten Dauer der Installation vor Ort anwesend sein.

 

c) Sollten Sie den ursprünglichen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie 24 Stunden vor dem Termin darüber informieren. Melden Sie sich dafür per E-Mail oder Telefon bei Ihrem GoElektrik Ansprechpartner oder direkt beim Installationspartner.

 

d) Im Fall von Abwesenheit behalten wir uns das Recht vor, die Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen.

 

8. Zusätzliche Arbeiten am Installationstag

 

a) Falls am Installationstag festgestellt wird, dass zusätzliche Arbeiten benötigt werden, wird Ihr Projektmanager oder GoElektrik-Experte die erforderlichen Arbeiten detailliert beschreiben und ein unverbindliches Angebot für diese Leistungen erstellen. Der Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 30 Tagen nach seiner Erstellung.

b) Wenn die zusätzlichen Arbeiten am selben Tag erledigt werden können, haben Sie die Möglichkeit, diese sofort zu akzeptieren. Wir werden Sie über die Kosten informieren und diese in Rechnung stellen.

c) Wenn festgestellt wird, dass eine Installation nicht am selben Tag abgeschlossen werden kann, werden wir mit Ihnen einen Kostenvoranschlag für die zusätzlichen Arbeiten besprechen, und wenn Sie damit einverstanden sind, wird ein neuer Installationstermin festgelegt, sobald die Zahlung erfolgt ist. Bitte rechnen Sie mit bis zu 30 Arbeitstagen für einen neuen Installationstermin.

 

9. Stornierungen, Stornogebühren und Vertragsrücktrittsgebühr

Eine Anfahrtsgebühr kann erhoben werden, wenn:

a) Sie innerhalb von 24 Stunden vor der Installation den Termin verschieben.

b) Die Installation storniert oder verschoben werden muss, weil Sie uns vor dem Installationsdatum keine genauen oder vollständigen Informationen gegeben haben.

c) Sie oder ein anderer verantwortlicher Erwachsener während des gebuchten Installationszeitraums nicht anwesend sein können.

d) Sie am Tag der Installation Ihre Meinung über die von Ihnen ausgewählten Produkte, den Arbeitsumfang ändern oder entscheiden, dass Sie mit der Installation nicht mehr fortfahren möchten.

e) Sie nach Annahme eines Angebots entscheiden, den Vertrag zu stornieren. In diesem Fall wird eine Vertragsrücktrittsgebühr in Höhe von 199€ (inkl. MwSt.) erhoben. Diese Gebühr deckt die administrativen Aufwendungen und andere mit der Stornierung verbundene Kosten ab.

f) Sonderwunsch Wallbox und Zubehör: Alle Wallboxen und Zubehörteile, die nicht zu unserem Standard-Sortiment gehören und speziell für einen bestimmten Kunden bestellt werden müssen, sind auch im Falle einer Stornierung des Auftrags kostenpflichtig.

Bitte beachten Sie, dass die Vertragsrücktrittsgebühr unabhängig von den oben genannten Bedingungen a) bis d) anfällt und zusätzlich zu eventuell anfallenden Anfahrtsgebühren in Rechnung gestellt wird. Bei Fragen zu unseren Stornierungsbedingungen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.

10. Genehmigung des Eigentümers / der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

 

a) Verantwortung für Genehmigung: Der Kunde ist allein und vollständig dafür verantwortlich, eine schriftliche Genehmigung von den betroffenen Eigentümern oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die geplante Installation einzuholen. Dies umfasst Genehmigungen bezüglich der Kabelführung, Wanddurchbrüche und jeglicher weiterer notwendiger baulicher Veränderungen.

 

b) Folgen fehlender Genehmigung: Sollte die erforderliche Genehmigung vom Kunden nicht bereitgestellt werden, kann GoElektrik GmbH nicht für daraus resultierende Folgekosten verantwortlich gemacht werden. Der Kunde trägt in diesem Fall die alleinige Verantwortung.

 

c) Zahlungsverpflichtung: Die Zahlung für die Installation ist auch dann fällig, wenn die Installation aufgrund fehlender Genehmigung nicht vollständig durchgeführt werden kann. Alle bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung begonnenen Arbeiten sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Installation vollständig durchgeführt wurde oder nicht.

 

d) Unterbrechung der Installation: Sollte die Installation zu irgendeinem Zeitpunkt und in jedem Installationszustand aufgrund einer fehlenden Genehmigung unterbrochen werden müssen, sind alle begonnenen Arbeiten vom Kunden zu bezahlen.

 

e) Zusätzliche Kosten bei Unterbrechung: Erfordert eine Unterbrechung der Installation aufgrund fehlender Genehmigung einen zweiten Termin, fallen zusätzliche Anfahrtgebühren an, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.


 

11. Garantie

 

a) Kunden sind dazu verpflichtet, die Originalverpackung und die Seriennummer der Hardware aufzubewahren. Ohne die Originalverpackung und die Seriennummer kann ein Garantieanspruch nicht anerkannt werden. Jegliche Garantieansprüche müssen direkt beim Hersteller der Hardware geltend gemacht werden. GoElektrik übernimmt keine Verantwortung für Produkte, die nicht von GoElektrik GmbH hergestellt wurden. Sollte ein Austausch der Hardware aufgrund eines Produktfehlers notwendig sein, werden alle zusätzlichen Aufwendungen (Demontage, Austausch usw.) dem Kunden in Rechnung gestellt, da diese außerhalb der Kontrolle von GoElektrik GmbH liegen.

 

12. Haftung

a) GoElektrik haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangene Einnahmen oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

b) GoElektrik haftet nicht für Kosten, Schäden oder Verzögerungen, die auf nicht normgerechte Elektroinstallationen, fehlende Genehmigungen, unklare Eigentumsverhältnisse, unsichere Arbeitsbedingungen oder unzutreffende Informationen durch den Kunden zurückzuführen sind.

 

c) Der Kunde haftet für alle Kosten, die durch unvollständige, fehlerhafte oder nicht rechtzeitig bereitgestellte Informationen entstehen – insbesondere im Hinblick auf Baugenehmigungen, Stromanbieter, Netzbetreiber, Eigentumsverhältnisse oder bauliche Gegebenheiten.

 

d) Empfehlungen zu Wallboxen oder Zubehör erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Eine Haftung für Inkompatibilitäten mit Drittgeräten (z. B. Wechselrichter, Smart Meter, Speicherlösungen) oder für die Nicht-Erfüllung spezieller Anwendungsfälle (z. B. PV-Überschussladen, Arbeitgeberabrechnung) ist ausgeschlossen.

 

e) GoElektrik installiert Wallboxen, die standardmäßig gemäß §14a EnWG steuerbar sind, und verlegt zusätzlich eine geeignete Steuerleitung, sofern technisch möglich. Dabei werden die zum Planungszeitpunkt bekannten Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers berücksichtigt. Sollte der Netzbetreiber darüber hinausgehende oder geänderte Anforderungen stellen, die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht veröffentlicht oder marktüblich waren, liegt die Umsetzung im Verantwortungsbereich des Kunden. Eine Haftung für daraus resultierende Zusatzkosten oder Verzögerungen ist ausgeschlossen. Ebenso übernimmt GoElektrik keine Haftung für zukünftige Kosten, die durch die Nachrüstung von Steuertechnik durch den Netzbetreiber entstehen.

f) Bei Installationen mit PV-Überschusssteuerung gilt ausschließlich das im Angebot beschriebene Messkonzept. Standardmäßig wird ein einzelner Messpunkt (z. B. durch Stromsensoren direkt hinter dem Netzanschlusspunkt) vorgesehen.

Die Integration zusätzlicher Messpunkte – etwa für Batteriespeicher, weitere Zähler oder Drittgeräte – ist nicht Bestandteil der Standardleistung und muss ausdrücklich beauftragt werden.

Abweichungen bei der PV-Erkennung oder Verbrauchszuordnung, die durch nicht erfasste Stromflüsse oder abweichende technische Konzepte entstehen, gelten nicht als Mangel. Bestehende Messsysteme oder Monitoringlösungen des Kunden dürfen nicht als Referenz zur Beurteilung der korrekten Funktion unserer Installation herangezogen werden.

GoElektrik haftet nicht für Missverständnisse oder Funktionseinschränkungen, die sich daraus ergeben, dass der Kunde zusätzliche Messpunkte oder Funktionen erwartet, die nicht beauftragt oder technisch Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs waren.

g) Zeitliche Verzögerungen, Zweittermine oder Lieferprobleme begründen keinen Anspruch auf Entschädigung, Kostenerstattung oder Schadenersatz – insbesondere nicht für öffentliche Ladekosten oder entgangene Vorteile.

 

13. Partner-Installateure

 

a) Wir arbeiten mit einem Partnernetzwerk von Installateuren ("Partner-Installateure") zusammen, die unser eigenes Installationsteam ergänzen.

b) Unter bestimmten Umständen können wir Ihre Bestellung an einen Partner-Installateur weiterleiten, damit dieser Ihre Installation durchführt, z. B. wenn Ihre Installation nicht dem Standard entspricht und zusätzliche Arbeiten erforderlich sind oder wenn bei unseren hauseigenen Installateuren keine Zeit für die Installation verfügbar ist.

 

14. Ablauf bei Installation durch einen Partner-Installateur

 

a) Wir leiten Ihre Kontaktdaten an den Partner-Installateur weiter.

b) Der Installateur, der Ihren Auftrag erhalten hat, wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Installation zu vereinbaren, Sie zu besuchen, um die Arbeiten auszuführen und Ihr Zubehör zu liefern (falls es nicht per Post verschickt wurde).

 

15. Lokale Stromnetzbedingungen

 

a) Wie schnell Ihr Ladegerät laden kann, hängt letztlich von den örtlichen Stromnetzbedingungen ab, d. h. davon, wie viel Strom am Aufstellungsort zur Verfügung steht.

b) Diese lokalen Netzbedingungen ändern sich ständig aufgrund der lokalen elektrischen Belastung und auch aufgrund der lokalen Stromerzeugung. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nicht genügend Strom zur Verfügung steht, um die maximale Ladeleistung Ihres Ladegeräts zu erreichen, kann es vorübergehend auf eine niedrigere Ladeleistung beschränkt werden, bis sich die örtlichen Bedingungen verbessern.

c) GoElektrik hat keinen Einfluss auf die Bedingungen des örtlichen Stromnetzes und übernimmt daher keine Garantie für eine bestimmte Leistungsabgabe oder Verfügbarkeitsdauer Ihres Ladegeräts und übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für daraus resultierende Probleme wie z. B. die Leistung.

 

16. Best-Preis Garantie

 

a) Mit der Best-Preis Garantie bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Installation, die Sie bei einem anderen Anbieter oder Elektrofachkraft günstiger gefunden haben, bei uns zu den gleichen Konditionen zu erwerben.

b) Die Best-Preis Garantie gilt nur für die Kosten der Installation inklusive die Kosten für die Angebotserstellung (z. B. Technische Begutachtung), die Wallbox ist nicht Teil der Best-Preis Garantie.

c) Die Bestpreisgarantie gilt nur für das Gesamtangebot der Installation und nicht für einzelne Artikel.

 

17. Vorgaben für Best-Preis Garantie Anfrage

 

a) Die Differenz zum Mitbewerberpreis muss mindestens 3% der Installationskosten betragen.

b) Der Inhalt der Installation ist derselbe wie in unserem Angebot.

c) Die Installationsadresse und der Name müssen mit unserem Angebot identisch sein.

d) Es handelt sich um ein dauerhaftes Angebot des Mitbewerbers (Sonder- bzw. Rabattaktionen sind ausgeschlossen).

e) Die Installation ist beim Mitbewerber sofort verfügbar (innerhalb von 2 Wochen).

f) Die Best-Preis Garantie ist nicht mit anderen Aktionen von GoElektrik kombinierbar.

g) Der Kunde muss uns die Ergebnisse der Technischen Prüfung und Planung zusenden, damit wir sicherstellen können, dass die Installation auf die exakt gleiche Weise geplant wurde.

 

18. Vorgehensweise zur Nutzung der Bestpreis Garantie

 

a) Senden Sie die folgenden Daten an kontakt@goelektrik.de: Betreff: Best-Preis Garantie + [Angebotsnummer], Angebot von GoElektrik als PDF-Datei, Angebot von Mitbewerber als PDF-Datei (mit Unternehmensangaben und Kontaktdaten des Mitbewerbers) und die Ergebnisse der Technischen Prüfung und Planung.

b) Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Daten und vergleichen beide Angebote. Die Prüfung dauert in der Regel bis zu 2 Wochen.

 

19. Rückmeldung bei erfolgreicher Best-Preis Garantie Anfrage

 

a) Wenn die Preisdifferenz korrekt ist, passen wir Ihr Angebot an und senden es Ihnen erneut mit der Preisdifferenz als Rabatt zu.

b) Sie können das Angebot dann ganz einfach online annehmen.

20. Änderungen durch den Kunden und Anpassungen der Rechnung

a) Eigenmächtige Änderungen durch den Kunden: Falls der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter Teile der Installation oder vorbereitende Arbeiten ohne vorherige Abstimmung mit GoElektrik eigenständig durchführt, bleibt der ursprünglich vereinbarte Betrag für diese Leistungen in voller Höhe fällig. Eine Minderung des Rechnungsbetrags ist ausgeschlossen.

 

b) Abweichende Materialmengen (Bagatellgrenze): Sollte im Zuge der Installation eine geringfügig abweichende Materialmenge verbaut werden, die zu einer Preisanpassung von weniger als 10 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtbetrags führt, bleibt der ursprünglich vereinbarte Angebotspreis in voller Höhe fällig.

c) Nachträgliche Änderungen durch den Kunden: Falls der Kunde während der Installation zusätzliche Arbeiten außerhalb des ursprünglichen Angebots beauftragt, trägt er die volle Verantwortung für die Kosten – auch wenn kein Angebot vorab erstellt wurde. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Mehrkosten direkt mit dem Partner-Installateur zu begleichen. GoElektrik übernimmt keine Haftung oder Vermittlung für solche Zusatzaufträge.

 

d) Verweigerung oder Verzögerung der Abnahme: Falls ein Kunde die Abnahme der fertiggestellten Arbeiten verweigert oder hinauszögert, ohne dass objektive Mängel vorliegen, gilt die Installation als abgeschlossen und wird vollständig in Rechnung gestellt.

 

e) Zusätzlicher Arbeitsaufwand durch unvorhersehbare Kundenmaßnahmen: Falls während der Installation festgestellt wird, dass vom Kunden durchgeführte oder beauftragte Arbeiten fehlerhaft oder unzureichend sind, sodass Nachbesserungen erforderlich sind, behält sich GoElektrik das Recht vor, die Arbeiten zu unterbrechen. Eine Neuaufnahme erfolgt erst nach Behebung der Mängel durch den Kunden oder nach gesondertem Angebot durch GoElektrik.

 

f) Nachträgliche Preisverhandlungen ausgeschlossen: Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde verbindlich, dass alle genannten Arbeiten zu den vereinbarten Konditionen durchgeführt werden. Nachträgliche Preisverhandlungen oder Rechnungsreduktionen sind ausgeschlossen.

 

g) Reklamationen haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht: Sollte eine Reklamation während oder nach der Installation auftreten, muss diese gemäß § 32 dieser AGB formgerecht eingereicht werden. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.

21. Reklamationen und Gewährleistung

 

a) Frist für Reklamationen

- Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Installation per E-Mail an support@goelektrik.de gemeldet werden.

- Die Meldung muss eine präzise Beschreibung enthalten, und falls der Mangel visuell erkennbar ist, sind aussagekräftige Fotos der betroffenen Stelle(n) erforderlich.

- Reklamationen ohne ausreichende Dokumentation oder außerhalb der angegebenen Frist können nicht bearbeitet werden.

 

b) Hardware-Defekt & Austauschprozess

Falls die Wallbox defekt ist, muss der Kunde eine detaillierte Fehlerbeschreibung sowie Fotos/Videos an support@goelektrik.de senden, um eine Fernprüfung zu ermöglichen.

Wird der Defekt vorläufig durch GoElektrik bestätigt, wird ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat folgende Optionen:

1. GoElektrik beauftragen → Austausch für eine Servicepauschale von 499 € (inkl. MwSt.).

2. Einen anderen Elektriker beauftragen → Die Kosten für diesen Service trägt der Kunde selbst. GoElektrik übernimmt keine Kosten oder Erstattungen für Arbeiten durch Dritte.

 

Nach dem Austausch muss die alte Wallbox an GoElektrik zurückgesendet werden. Falls die Prüfung der zurückgesendeten Wallbox ergibt, dass sie nicht defekt war oder der Schaden durch Fehlbedienung entstanden ist, wird eine Prüfgebühr von 99 € fällig, und der Kunde muss die vollen Kosten für das Ersatzgerät selbst tragen.

c) Fristen & Haftungsausschluss für Verzögerungen

Für das Ersatzgerät gilt keine feste Frist, da die Abwicklung teilweise über den Hersteller oder Lieferanten erfolgt. GoElektrik haftet nicht für Verzögerungen oder Wartezeiten, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

Für den Austauschtermin gibt es keine garantierte Frist. GoElektrik wird sich bemühen, diesen so schnell wie möglich zu organisieren, kann aber keine Bearbeitungszeit zusagen.

d) Keine Haftung für Hersteller oder Dritte

- Schäden durch Fehlbedienung, Manipulation oder fehlerhafte Software-Updates sind kein Garantiefall.

- GoElektrik haftet nicht für Hersteller-Updates, Service-Abschaltungen oder inkompatible Software.

- Falls der Hardware-Hersteller insolvent wird oder den Support für das Produkt einstellt, besteht kein Anspruch gegenüber GoElektrik auf Ersatz, Rückerstattung oder Reparatur.

- Falls eine Reklamation aufgrund einer vorsätzlichen Falschangabe oder Manipulation erhoben wurde, behält sich GoElektrik das Recht vor, die entstandenen Prüfkosten in Rechnung zu stellen.

 

e) Kein Zahlungsaufschub durch Reklamationen

- Eine laufende Reklamationsprüfung berechtigt nicht zur Zurückhaltung oder Verzögerung der Zahlung.

- Falls ein Mangel nachgewiesen wird, erfolgt eine nachträgliche Gutschrift oder Nachbesserung, jedoch keine Zahlungsaufschiebung.

f) Haftungsausschluss für nachträgliche Veränderungen: Reklamationen, die durch Arbeiten externer Fachkräfte oder Eigenmaßnahmen des Kunden verursacht wurden, werden nicht anerkannt. Falls der Kunde nachträgliche Änderungen an der Installation vornimmt, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch gegenüber GoElektrik.

g) Kostenpflichtige Nachbesserung bei Eigenverschulden

Falls sich herausstellt, dass ein gemeldeter Mangel durch unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Eingriffe oder äußere Einflüsse entstanden ist, kann GoElektrik eine kostenpflichtige Serviceleistung zur Behebung anbieten.

 

22. Hinweis zur Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform

 

a) Die GoElektrik GmbH bemüht sich jederzeit um ein Einvernehmen mit dem E-Mobilisten.

b) Kontaktmöglichkeiten: support@goelektrik.de oder andere angegebene Kontaktdaten.

c) Europäische Kommission stellt eine Online-Streitbeilegungsplattform bereit: www.ec.europa.eu/consumers/odr

d) Verbraucher können die Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung nutzen.

e) GoElektrik ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

23. Widerrufsrecht

 

Gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über das Widerrufsrecht im Fernabsatz für Verbraucher sowie das Muster-Widerrufsformular.

 

24. Widerrufsbelehrung

a) Widerrufsrecht

i) Recht, binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

ii) Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

iii) Um Widerrufsrecht auszuüben: eindeutige Erklärung (z.B. Brief oder E-Mail) an GoElektrik GmbH Wittstockerstrasse 8, 10553 Berlin, E-Mail: support@goelektrik.de (Telefon: 030 - 2936-4142)

iv) Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben.

v) Wahrung der Widerrufsfrist: Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

vi) Bereits begonnene Leistungen sowie verbautes Material, das zum Zeitpunkt der Kündigung nicht zurückgegeben werden kann, sind in voller Höhe zu zahlen.

b) Folgen des Widerrufs

i) Bei Widerruf: Rückzahlung aller Zahlungen, einschließlich Lieferkosten (außer zusätzliche Kosten durch andere Lieferart als günstigste Standardlieferung), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufsmitteilung.

ii) Rückzahlung mit demselben Zahlungsmittel wie bei ursprünglicher Transaktion, es sei denn, ausdrücklich etwas anderes vereinbart; keine Entgelte für Rückzahlung.

 

25. Muster Widerrufsformular

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

GoElektrik GmbH

Wittstockerstrasse 8

10553 Berlin

E-Mail: support@goelektrik.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistungen ()

Bestellt/ erhalten am: _____________________

Name des/der Verbraucher(s): _____________________

Straße und Hausnummer: _____________________

PLZ und Stadt: _____________________

Datum: _____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s): _____________________

(*) Unzutreffendes bitte streichen

 

26. Schlussbestimmungen

 

GoElektrik darf sich zur Erfüllung vertraglicher Pflichten Dritter bedienen.

Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung des Kunden auf einen Dritten übertragen werden. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen von GoElektrik im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.

Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

In Erfüllung der gesetzlichen Pflicht gem. § 36 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen informiert GoElektrik die Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, dass sie an freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren grundsätzlich nicht teilnimmt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Essen, sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand vorliegt.

 

27. Datenschutz

 

GoElektrik oder von dieser beauftragte Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie den Datenschutzinformationen unter https://www.goelektrik.de/datenschutz entnehmen.

 

28. Zeitlich begrenztes Angebot für kostenlose Angebotsstellung, Beratung und Planung

GoElektrik bietet ein zeitlich begrenztes Angebot für eine kostenlose Angebotsstellung, Beratung und Planung im Wert von 299,00 € inkl. MwSt. an. Dieses Angebot kann jederzeit widerrufen werden und beschränkt sich nur auf Fälle, bei denen die Planung und die Kostenschätzung aus der Ferne erfolgen können. Mehrfamilienhaus-Fälle mit mehreren Parteien oder komplexe Fälle werden automatisch von dem kostenlosen Angebot ausgeschlossen. Im Falle von Zweifeln oder fehlenden Informationen wird das Angebot für ein kostenloses Angebot von GoElektrik widerrufen, und dem Kunden wird ein kostenpflichtiger Vor-Ort-Besuch angeboten. Die Kosten für diesen Vor-Ort-Besuch betragen zum Zeitpunkt der Abfassung 299,00 € inkl. MwSt., können jedoch jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Nur Fälle, bei denen eine Fernbewertung von GoElektrik als ausreichend erachtet wird, erhalten eine kostenlose Fernbewertung, Planung und Kostenschätzung.

Wir weisen darauf hin, dass dieses Angebot keinen rechtlichen Anspruch begründet und GoElektrik das Recht vorbehält, dieses Angebot nach eigenem Ermessen einzuschränken oder zurückzuziehen. Dieses Angebot steht im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen dieses Angebots können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.

 

29. Serviceanpassungen vor Ort

Bitte beachten Sie: Sollte es vor Ort zu unvorhergesehenen, notwendigen Anpassungen des Services kommen, können eventuell Mehrkosten entstehen. Sie werden in einem solchen Fall von unserem Techniker vor Ort informiert und stimmen etwaigen Mehrkosten im Voraus individuell zu.

30. Referenzrechte

 

Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach Fertigstellung eines Installationsprojekts erteilt der Kunde GoElektrik Elektrotechnik das nicht-exklusive, widerrufbare, weltweite, gebührenfreie Recht, den Firmennamen und das Logo des Kunden zu Marketing-, Werbe- und Referenzzwecken auf der Website von GoElektrik Elektrotechnik und in anderen öffentlichen und privaten Kommunikationen zu verwenden, ohne dass eine weitere Zustimmung oder Zahlungen erforderlich sind. Der Kunde kann dieses Recht jederzeit schriftlich widerrufen.

31. Express Angebot Service

a) Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für den Express Angebot Service der GoElektrik GmbH, im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet. Der Kunde erkennt diese Bedingungen mit der Inanspruchnahme des Services an.

b) Leistungsbeschreibung
Im Rahmen des Express Angebot Services verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden innerhalb von 24 Stunden ein Angebot für die Installation einer Wallbox zu senden.

c) Gültigkeit des Angebots
Das Angebot gilt nur an Werktagen zwischen 8:00 Uhr am Montag und 18:00 Uhr am Freitag. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen wird der Service nicht angeboten.

d) Rückerstattung bei Nichteinhaltung
Sollte der Kunde das Angebot nicht innerhalb des oben genannten Zeitraums erhalten, wird die für den Express Angebot Service gezahlte Gebühr in voller Höhe zurückerstattet.

e) Rückerstattung bei Unmöglichkeit der Fernplanung
Kann das Angebot aus technischen oder anderen Gründen nicht fernmäßig erstellt werden, wird ebenfalls die für den Service gezahlte Gebühr in voller Höhe zurückerstattet.

f) Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, sobald das Angebot versandt wurde. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er sein Widerrufsrecht mit Versand des Angebots verliert.

32. Kontaktinformationen der GoElektrik

 

So erreichen Sie unseren Kundenservice:

Per E-Mail: support@goelektrik.de

Per Telefon: 030 - 2936-4142 (Mo – Fr von 9:00 bis 17:00 Uhr)

Per Post: Kundenservice GoElektrik, Wittstockerstraße 8, 10553 Berlin

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