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Sarah von GoElektrik

4. Sept. 2023

Lesezeit:

4 Minuten

Neue Zuschussförderung für E-Mobilität: Programm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ an Wohngebäuden startet am 26. September 2023

Bis zu 10.200 € Förderung für gebündelte PV-Anlage, Speicher und Wallbox mit der neuen KfW-442-Förderung.

Die Fördermittel sind ausgeschöpft – keine Antragstellung möglich


Meldung der KfW (27.09.2023):

Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Digitales und Ver­kehr (BMDV) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nach­frage sind die gewährten Haus­halts­mittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge positiv entschieden.
Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Förder­voraus­setzungen erfüllen und eine Zu­sage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
Im Jahr 2024 ist die weitere Bereit­stellung von 200 Millionen Euro für neue Anträge geplant.

Kombinierte Förderung für Wallbox, Photovoltaik und Speicher | Solarenergie für Elektroautos KfW 442


Ab dem 26. September 2023 haben Privathaushalte die Möglichkeit, die neue Förderung für Wallboxen mit dem Titel "Solarenergie für Elektroautos KfW 442" (Zuschuss 442) zu beantragen. Die KfW plant insgesamt, eine Gesamtsumme von 500 Millionen Euro an förderungsberechtigte Antragsteller zu vergeben. Die maximale Förderhöhe pro Antrag beläuft sich auf 10.200 Euro. Diese Förderung zielt auf die gemeinsame Anschaffung von Wallboxen in Kombination mit Photovoltaikanlagen und Hausspeichern ab, um die Eigenstromversorgung zu fördern. Es erfolgt keine Förderung ausschließlich für den Kauf einer Wallbox. Gefördert wird ausschließlich der Kauf und die Installation des Pakets aus Wallbox, Photovoltaik und Speicher. 


Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zur neuen KfW-Förderung für Wallboxen.


Das Wichtigste in Kürze


  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro

  • Gilt nur für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher in Paket

  • für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen


Häufig gestellte Fragen über die kfW 442 Förderung “Solarenergie für Elektroautos”

Wer ist förderberechtigt?


Die neue Wallbox-Förderung der KfW ist für private Wohngebäude vorgesehen und richtet sich an Privathaushalte.


Was wird gefördert?


Gefördert werden Ladestationen, Photovoltaikanlagen und Speicher als kombiniertes Paket. Die Installation durch eine Fachfirma wird ebenfalls gefördert. Vorsicht: Eine Förderung einzelner Komponenten ist nicht vorgesehen. Die Liste der förderfähigen Wallboxen wird veröffentlicht, sobald sie verfügbar ist.


Wie hoch ist die Förderung KfW 442?


Die maximale Förderhöhe beträgt 10.200 Euro für bidirektionale Ladestationen.


Klingt gut, aber Achtung, es gibt im Moment KEINE bidirektionale Wallbox auf dem Markt! Eine Übersicht über das Thema bidirektionales Laden haben wir hier zusammengestellt.


Bei herkömmlichen Wallboxen beträgt die maximale Förderung 9.600 Euro. Die maximalen Förderbeträge gliedern sich wie folgt:

  • Wallbox: Pauschal 600 Euro (1.200 Euro für bidirektionale Wallboxen)

  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp (maximal 6.000 Euro)

  • Hausspeicher: 250 Euro pro kWh (maximal 3.000 Euro)


Ab wann können Anträge gestellt werden?


Ab dem 26. September können Förderanträge über das KfW-Förderportal eingereicht werden. Der entsprechende Link wird bereitgestellt, sobald das Antragsformular freigeschaltet ist.


Wird auch die Installation gefördert?


Ja, die fachgerechte Installation von Wallbox, Photovoltaikanlage und Speicher ist förderfähig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?


Eine grundlegende Voraussetzung ist die gemeinsame Anschaffung und Installation von Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher. Der Förderantrag muss VOR dem Kauf der Komponenten gestellt werden. Zudem muss ein Elektroauto bereits vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Weitere Förderkriterien und Voraussetzungen werden veröffentlicht, sobald sie offiziell verfügbar sind.


Muss ein Elektroauto vorhanden sein?


Gemäß den Förderkriterien muss ein Elektrofahrzeug entweder bereits vorhanden sein oder verbindlich bestellt sein.


Gelten die Kriterien auch für Leasingfahrzeuge?


Ja, auch Fahrer von geleaste Elektrofahrzeugen können die Förderung beantragen.


Erfüllen Plug-in-Hybride (PHEV) ebenfalls die Kriterien?


Die KfW bietet einen Vorab-Check an. In Bezug auf die Frage nach einem vorhandenen Elektroauto wird darauf hingewiesen, dass Hybridfahrzeuge nicht berücksichtigt werden. Ob Plug-in-Hybride (PHEV) förderfähig sind, ist jedoch unklar.


Was ist eine bidirektionale Wallbox?


Bidirektionales Laden verwandelt Ihr Elektroauto in eine mobile Energiespeicherstation. Es ermöglicht dem Fahrzeug, nicht nur Strom aus dem Netz zu beziehen, sondern auch zurückzuspeisen. Diese Technologie kann in verschiedene Typen unterteilt werden, wie V2G (Vehicle-to-Grid), V2H (Vehicle-to-Home) und V2L (Vehicle-to-Load), die jeweils unterschiedliche Anwendungen und Vorteile haben, von der Stabilisierung des Stromnetzes bis zur Versorgung Ihres Hauses mit Energie.


Für mehr Details lesen Sie bitte den vollständigen Artikel.


Kann mein Auto bidirektional laden?


Ob Ihr Auto bidirektionales Laden unterstützt, können Sie in diesem Artikel nachlesen oder sich direkt beim Hersteller oder Verkäufer des Autos erkundigen.


Werden bereits existierende Wallboxen, Photovoltaikanlagen oder Speicher gefördert?


Nein, bereits vorhandene Komponenten können leider nicht gefördert werden. Der Förderantrag muss vor dem Kauf der Ladestation, Photovoltaikanlage und des Speichers gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.


Gilt die Förderung auch für gebrauchte Wallboxen, Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher?


Nein, die geförderten Komponenten müssen neu und unbenutzt sein.


Kann die Förderung auch für Mieter in Betracht gezogen werden?


Nein, die Förderung steht nur Privathaushalten offen, die ein Eigenheim besitzen und darin wohnen.


Ist die Förderung auch für Neubauten im Bau verfügbar?


Nein, das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags bereits von Ihnen bewohnt werden.


Können auch Wohnungseigentümer die Förderung beantragen?


Nein, die Förderung richtet sich nur an Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und darin wohnen.


Können Unternehmen ebenfalls von der Förderung profitieren?


Nein, die Förderung ist ausschließlich für Privathaushalte vorgesehen und gilt nicht für Firmengebäude u.ä.


Was ist das Ziel der Förderung?


Die KfW-Förderung für Ladestationen, Photovoltaik und Hausspeicher soll Privathaushalten dabei helfen, ihre Eigenstromversorgung zu stärken. Durch die intelligente Kombination dieser drei Komponenten kann Strom selbst erzeugt, gespeichert und für Elektromobilität (Elektroauto) genutzt werden. Dies soll die Abhängigkeit von externer Stromversorgung verringern und die Überlastung der Stromnetzinfrastruktur reduzieren.


Kann die Förderung KfW 442 mit anderen Förderungen kombiniert werden?


Nein, eine Kombination mit anderen Finanzierungsmitteln wie Krediten, Zuschüssen oder Prämien ist nicht möglich.


Woher kommt die Förderung?


Die Wallbox-Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Die Anträge werden von der KfW-Bank bearbeitet. Das Förderprogramm trägt den Namen "Solarenergie für Elektrofahrzeuge" (KfW 442).


Welche Wallboxen werden gefördert?


In vergangenen Förderaufrufen hat die KfW Kriterien veröffentlicht, die erfüllt sein müssen, damit Wallboxen förderfähig sind. Es ist anzunehmen, dass auch im neuen Förderprogramm nur bestimmte Wallboxen gefördert werden können (förderfähige Wallboxen). Die Liste der förderfähigen Wallboxen wird veröffentlicht, sobald sie verfügbar ist.

Die Förderfähigkeit von Ladestationen hängt davon ab, ob sie die Kriterien des Fördergebers erfüllen. Es ist zu erwarten, dass die KfW demnächst eine Liste der förderfähigen Wallboxen veröffentlicht. Sobald die Liste verfügbar ist, werden wir sie ebenfalls auf GoElektrik bereitstellen.


KfW 442 Vorab-Check (Online)


Sie möchten wissen, ob Sie die Kriterien für den Zuschuss 442 erfüllen? Mit dem Vorab-Check der KfW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.


Weitere Fragen zur Förderung?


Falls Sie noch weitere Fragen zum Zuschuss 442 haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir werden so schnell wie möglich darauf antworten.


Zusammenfassung der Förderungsanforderungen


  1. Nur für Private Wohngebäude: Die Förderung richtet sich an Privathaushalte in Deutschland.

  2. Nur als Paket: Die Förderung betrifft die kombinierte Anschaffung von Wallbox, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher.

  3. Vor Anschaffung stellen: Der Förderantrag muss VOR dem Kauf der Komponenten gestellt werden.

  4. Elektroauto vorhanden oder bestellt: Ein Elektroauto muss bereits vorhanden sein oder verbindlich bestellt werden. (Leasing akzeptiert)

  5. Nur für Eigenheim: Die Förderung gilt nur für Eigenheime, die von den Antragstellern selbst bewohnt werden.

  6. Neubauten ausgeschlossen: Neubauten im Bau sind von der Förderung ausgeschlossen, das Gebäude muss bereits bewohnt sein.

  7. Firmengebäude nicht förderfähig: Die Förderung ist ausschließlich für Privathaushalte bestimmt und gilt nicht für Unternehmensgebäude.

  8. Keine Kombination mit anderen Fördermitteln: Die Förderung KfW 442 kann nicht mit anderen Finanzierungsmitteln kombiniert werden. 



So funktioniert's


Schritt 1: Zuschuss beantragen

Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“.


Schritt 2: Vorhaben umsetzen, zum Beispiel mit GoElektrik

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.


Schritt 3: Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten


Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check.


Anschließend weisen Sie bitte der KfW nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:


  • Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Lade­station, zur Photo­voltaik­anlage und zum Solar­strom­speicher.

  • Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.

  • Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.

  • Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zu­lassung oder den Leasing­vertrag des Elektro­autos).

  • Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

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