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Erwan von GoElektrik

10. Nov. 2023

Lesezeit:

6 Minuten

Münchner aufgepasst: 500€ Förderung für Ihre Wallbox sichern!

Die Stadt München bietet ein Förderprogramm an, um den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu unterstützen.

Aktualisierte Version vom 10. November 2023


E-Mobilität ist auf dem Vormarsch und München unternimmt Maßnahmen, um diesen Trend zu unterstützen. Die Stadt bietet ein Förderprogramm an, um den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu unterstützen. Hier sind die wichtigsten Informationen, die Sie benötigen, um zu sehen, ob Sie sich qualifizieren und wie Sie vorgehen müssen, um die Förderung zu beantragen.


Wichtige Punkte vorab


  • Sie dürfen die Errichtung einer Ladestation oder einer elektrischen Vorrüstung erst nach Erhalt der Bewilligung in Auftrag geben.

  • Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.

  • Es werden maximal 50 Ladepunkte und 50 Vorrüstungen pro Kalenderjahr und Antragsteller gefördert.


Voraussetzungen für die Förderung


  • Sie versorgen die Ladestation mit Ökostrom.

  • Die Ladestation befindet sich auf Privatgrund im Stadtgebiet München (öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich).

  • In einem Fördervorhaben muss mindestens eine Ladestation mit mindestens einem Ladepunkt errichtet werden.


Beantragung der Förderung


Den Antrag können Sie online im Förderportal der Landeshauptstadt München einreichen. Sie benötigen dafür lediglich ein Angebot. Hier helfen wir gerne mit Kostenlose Angebotserstellung innerhalb weniger Tage. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular.




Was wird gefördert?


  • Elektrische Vorrüstungen für Ladepunkte bis 22 kW (Vor allem für Mehrfamilienhaus Relevant: Lastmanagement etc...)

  • Ladestationen bis 22 kW in Ein- und Mehrfamilienhaus.


Förderhöhe


  • Elektrische Vorrüstung für Ladepunkte bis 22 kW: Förderung von 40% der Nettokosten, maximal 1.000 € pro Ladepunkt.

  • Ladestationen bis 22 kW: Förderung von 40% der Nettokosten, maximal 500 € pro Ladepunkt.

  • Ladestationen inklusive Vorrüstung ab 22 kW: Förderung von 40% der Nettokosten, maximal 10.000 € pro Ladepunkt.


Gut zu Wissen: Kauf, Miete oder Leasing von Ladeinfrastruktur kann gefördert werden. Dabei werden die Leasing- oder Mietkosten für 3 Jahre gefördert.


Weitere Voraussetzungen 


  • Für jede geförderte Ladeeinrichtung ist eine Haltedauer von 36 Monaten vorgeschrieben. Die Haltedauer beginnt mit der Auszahlung des Förderbetrags.

  • Geförderte Ladeeinrichtungen müssen innerhalb der Stadtgrenzen Münchens installiert und mit Ökostrom betrieben werden.

  • Die Errichtung darf nur auf Privatgrund und im öffentlich oder nicht öffentlich zugänglichen Bereich erfolgen.





Unterstützung durch GoElektrik

Sind Sie an der Beantragung einer Förderung für Ihre Ladeinfrastruktur in München interessiert, aber von dem Prozess überwältigt? Bei GoElektrik haben wir die Lösung. Wir erstellen Ihnen in weniger als 48 Stunden ein kostenloses und detailliertes Angebot, das von der Stadt München anerkannt wird.


Damit wird der Beantragungsprozess wesentlich erleichtert und Sie können sorgenfrei in eine nachhaltige Zukunft starten. Hier geht es zum Anfrageformular.


Links und Download

Hier geht’s zum Förderportal


Förderrichtlinie zum Download:

München-foerderrichtlinie_klimaneutrale_antriebe
.pdf
Download PDF • 588KB

Merkblatt zum Förderverfahren zum Download:

Wallbox-Förderung-München-merkblatt_ablauf_foerderprogramm
.pdf
Download PDF • 45KB


Häufig gestellte Fragen zur Wallbox-Förderung in München


Was beinhaltet die elektrische Vorrüstung?


Die elektrische Vorrüstung beinhaltet alle Arbeiten bis hin zum elektrischen Anschluss am Stellplatz des Ladepunkts, einschließlich der Planung, des Lastmanagements und der Verkabelung. Auch Erdarbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur stehen, können bei den Kosten der Vorrüstung berücksichtigt werden.


Werden mobile Ladestationen gefördert?


Nein, mobile Ladestationen sind nicht förderfähig, da sie nicht fest mit dem vorhandenen Hausnetz verbunden sind.


Wer kann einen Förderantrag stellen?


Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Wohnungseigentümergesellschaften gestellt werden.


Wann darf die Installation der Ladeinfrastruktur beauftragt werden?


Die Installation darf erst nach Erhalt der Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beauftragt werden. 


Gilt eine Anzahlung bereits als Kauf?


Ja, eine Anzahlung zählt als geschlossener Kaufvertrag und ist erst nach Erhalt der Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erlaubt. 


Fazit


Die Stadt München hat ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, um die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu unterstützen. Achten Sie darauf, alle Voraussetzungen und Bedingungen zu überprüfen, bevor Sie Ihre Investition tätigen. Denken Sie daran: Erst beantragen, dann installieren!

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